Information STV Wehntal zur aktuellen Lage

Bitte beachtet und befolgt folgende Informationen

  • Gemeinsames Turnen macht bei uns wieder Sinn, wenn das Versammlungsverbot von 5 Personen aufgehoben und die Schulanlage für Freizeitsport freigegeben wird. 
  • Auch Vereinsreisen, das Rossstallfest und das «Chränzli» sind leider noch nicht gesichert. 

Wir hoffen ihr seit alle gesund und findet Motivation Euch auch selbst zu bewegen.
Mit herzlichem Turnergruss

Denise und die Vorstandskameraden

 


Auszug Schweizerischer Turnverband (STV) und ZTV:

 

Checklisten und Merkblätter auf der der Website des STV veröffentlicht.

 

Folgende Punkte sind dringend zu beachten:

  • Jeder Verein muss, basierend auf dem jeweiligen Schutzkonzept des STV, ein individuelles Konzept erstellen, welches mit den Schutzkonzepten der Betreiber der genutzten Sportanlagen abzustimmen ist.
  • Diese individuellen Konzepte müssen nicht von einer Behörde genehmigt werden. Wir machen euch jedoch darauf aufmerksam, dass die zuständigen Behörden eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen können, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt. 
  • Die Rahmenvorgaben können sich je nach Entwicklung der Pandemie verändern. Entsprechend werden sich die Konzepte und die individuellen Schutzkonzepte der Vereine und Trägerschaften den veränderten Vorgaben anpassen müssen. Der STV informiert auf seiner Website über anstehende und veränderte Rahmenvorgaben.

 

Zürcher Turnverband (ZTV)

Auszug von: Daniel Schacher, Geschäftsführer

 

Unter der Voraussetzung, dass auch die Sportanlagenbetreiber ein gültiges Schutzkonzept vorweisen, ist ab dem 11. Mai 2020 ein Training mit Auflagen sowohl im Breiten- wie auch Spitzensport wieder möglich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine kooperative Zusammenarbeit mit den Sportanlagenbetreiber wird empfohlen.

 

5 Schutzkonzepte für den Turnsport

Der Breitensport wurde dabei kompakt in einem Schutz-Konzept zusammengefasst.

 

Die Turnvereine sind nun gefordert, anhand der Schutzkonzepte die nötigen Massnahmen für ihren Trainingsbetrieb abzuleiten. Es kann sein, dass die Sportanlagenbetreiber (wie die Schulgemeinden) neben dem offiziellen Schutzkonzept des STV ein schriftliches Umsetzungskonzept des Turnvereins verlangen. Dieses muss selbstständig erarbeitet werden.

 

Veranstaltungen weiterhin verboten

Neben der Wiederaufnahme des Sportbetriebs hat sich der Bundesrat zu den Veranstaltungen geäussert. Die Durchführung von Veranstaltungen (Wettkämpfe, Spiele, Turnfeste) ist nach wie vor untersagt. Bis Ende August gilt das Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen. Bis mindestens am 27.5.2020 gilt weiterhin das Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen.

 

Wir bitten alle Vereinspräsident*inn*en und TK-Leiter*innen, die Verantwortung wahrzunehmen und die Auflagen in ihrem Verein zum Schutz der Turnenden umzusetzen. Nur wenn es uns gelingt, die Anzahl der Neuansteckungen tief zu halten, ist mit weiteren Lockerungen zu rechnen.

 

Beim lang ersehnten Turn-Comeback wünschen wir viel Freude, Begeisterung und verletzungsfreie Trainings!